Basiswissen
Beim Handel mit gebrauchten Fahrrädern gelten in Deutschland besondere steuerliche Bestimmungen. Ein wesentlicher Unterschied besteht in der sogenannten Differenzbesteuerung beim Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs von einer Privatperson. Diese kann und darf keine Umsatzsteuer ausweisen, somit kannst Du auch keine Vorsteuer geltend machen und hast nur die spätere Differenz zwischen Ankaufspreis und Verkaufspreis (der auch ohne MWSt ausgewiesen werden muss) zu versteuern.
Beim Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs von einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen kann hingegen der übliche Ablauf mit Vorsteuerabzug und Mehrwertsteuerausweis beibehalten werden.
Beide Situationen lassen sich mit dem velo.port-Gebrauchtradmodul abbilden.
Wir empfehlen dringend, den Ankauf als separates Rechtsgeschäft auszuführen und nicht auf einer Neufahrzeugrechnung anzurechnen!
Konsultiere im Zweifel bitte Deinen Steuerberater!
Ankauf
- Starte den Ankaufassistenten unter Faktura >> Ankauf Gebrauchtrad.
- Wähle den Verkäufer des Fahrzeugs aus bzw. lege den Kunden neu an.
- Wähle das anzukaufende Fahrzeug aus bzw. lege dieses neu an.
- Vervollständige die Angaben im Assistenten:
- Mit Ankaufvertrag drucken erstellst Du ein Ankaufsdokument:
- Mit Ankauf abschließen geschieht folgendes:
- Das Fahrzeug wird in Ihre Fahrzeugverwaltung unter der Kategorie Gebrauchtrad übertragen.
- Der Ankaufsvertrag wird beim Fahrzeug als PDF abgelegt.
- Alle Angaben aus dem Ankauf werden in der Fahrzeugverwaltung abgelegt:
- Bei Barauszahlung des Ankaufpreises erstellst Du nun noch eine entsprechende manuelle Entnahmeposition im Kassenbuch.
Verkauf
- Setze in der Fahrzeugverwaltung den gewünschten Verkaufspreis ein.
- Ohne enthaltene Mehrwertsteuer bei von Privat angekauften Rädern (Standard).
- Mit enthaltener Mehrwertsteuer bei von Unternehmen angekauften Rädern.
- Erstelle eine neue Rechnung auf den Käufer.
- Wähle das Fahrzeug durch Klick auf das Lupensymbol am Beginn der Positionszeile und Auswahl von Bestandsfahrzeuge aus:
- Die Abfrage nach dem Besitzerwechsel quittierst Du mit „Ja“
- Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen setzt velo.port automatisch null Prozent MWSt an und fügt einen Hinweis auf die Differenzbesteuerung in das Bemerkungsfeld ein.
- Bei Ankäufen mit Vorsteuerabzug wird die geltende Mehrwertsteuer ausgewiesen.
- Schließe den Verkauf nun mit Wahl der Zahlart ab.
Inzahlungnahme
Erstelle zunächst die Rechnung über den Neufahrzeugverkauf des Kunden und wähle als Zahlart den Button Sonstige Zahlung >> Inzahlungnahme:
Nun öffnet sich eine Liste aller bisherigen Ankaufverträge. Falls Du den Ankauf bereits vorab in Vertragsform gebracht hast, kannst Du einfach die passende Position wählen, ansonsten klickst Du auf Neuer Ankaufsvertrag:
Schließe den Ankauf wie oben beschrieben ab:
Im nächsten Dialog wird der vereinbarte Inzahlungnahmebetrag auf die Gesamtsumme angerechnet.
Für den Restbetrag kannst Du eine oder mehrere Zahlarten wählen:
Damit ist die Inzahlungnahme korrekt abgewickelt.
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