Laut Kassensicherungsverordnung gilt in Deutschland ab dem 1. Januar 2025 eine Meldepflicht für Registrierkassen. Dabei muss deine bestehende Kasse bis spätestens 31. Juli 2025 über Elster beim Finanzamt registriert werden.
Alle Kassen, die nach dem 31. Juli 2025 in Betrieb oder außer Betrieb genommen werden, müssen innerhalb eines Monats ebenfalls via Elster gemeldet werden.
Die folgende Anleitung erklärt dir, wie diese Meldung funktioniert.
Ausdruck der Kasseninformationen
Über Extras >> Registrierkassenanmeldung kannst du alle benötigten Kasseninformationen ausdrucken oder besser noch als PDF erstellen:
Die Felder im PDF sind den Bezeichnungen im Anmeldeformular in Elster nachempfunden.
Du solltest sie also einfach per Copy & Paste aus dem PDF nach Elster übertragen können.
Kassenanmeldung in Elster
Melde dich zunächst in deinem Elster-Konto an und suche in den Formularen nach dem folgenden Formular:
Fülle die ersten beiden Seiten des Formulars mit deinen steuerlichen Angaben und den Informationen zur Betriebsstätte aus.
Auf Seite 3 erstellst du dann für jede bei dir aktive Kasse (siehe Ausdruck aus velo.port) einen eigenen Eintrag:
Jede Kasse – im Finanzjargon "elektronisches Aufzeichnungssystem (eAs)" genannt – muss dabei separat von der zugehörigen TSE gemeldet werden.
Kasse (eAs):
Die Angaben kannst du größtenteils einfach aus dem Kasseninfo-PDF in das Elster-Formular kopieren ("Außerbetriebnahme" ist bei der Erstanmeldung natürlich nicht erforderlich).
Besonderheit
Das Feld Anschaffung des eAS haben wir nicht im PDF ausgegeben, da die Ermittlung etwas komplexer ist, je nachdem wann velo.port insgesamt in Betrieb genommen wurde und ob es sich um die erste oder um eine weitere Kasse handelt.
Unsere Empfehlung zum Anschaffungsdatum
Handelt es sich um die erste Kasse und velo.port wurde vor dem Beginn der TSE-Pflicht (01.04.2021) in Betrieb genommen, dann kannst du das Datum der ersten in velo.port erstellten Rechnung oder des ersten Kassenbons ermitteln und eintragen.
Bei weiteren Kassen verwendest du dasselbe Datum wie im Feld Inbetriebnahme des eAs (siehe PDF-Ausgabe).
Bei Accounts, die nach dem Beginn der TSE-Pflicht in Betrieb genommen wurden, kannst du ebenfalls direkt das Datum wie unter Inbetriebnahme des eAs auch als Anschaffungsdatum setzen.
Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
Hier kannst du alle Angaben aus dem PDF übernehmen.
Hinweis: Die zu Beginn der TSE-Pflicht erstellten TSE mussten wegen einer Neuzertifizierung alle zum 30.09.2021 erneuert werden. Daher trägt die aktuelle TSE eventuell dieses Aktivierungsdatum.
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